26. April 2024

Mietpreisbremse in Deutschland wird schärfer

13. Juni 2018
Bauen in Berlin Bauen in Berlin

 

Berlin. Die Suche nach einer neuen Wohnung kann zur Tortur werden. Um die 13, 14 Euro pro Quadratmeter, Dutzende Bewerber, entnervende Massen­be­sichtigungen. Und wer eine günstige Wohnung hat, muss fürchten, „heraussaniert“ zu werden. Mit der sogenannten Mietpreisbremse wollte die Koa­lition gegensteuern. Erfolg: na ja. Die SPD pocht ­daher schon länger auf schärfere Regeln. Den passenden Gesetzentwurf hat ­Justizministerin Kata­rina Barley (SPD) nun vorgelegt. Und schon jetzt ist klar, dass es darum Zoff geben wird.

Die Mietpreisbremse in Kurzform: Sie legt grundsätzlich fest, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent angehoben werden darf. Es gibt aber Ausnahmen, nämlich wenn die Vormiete schon höher lag oder wenn modernisiert oder ganz neu gebaut ­wurde. Wo die Bremse gilt, legen die Bundesländer fest.

Ein Problem dabei war allerdings, dass neue Mieter meist nicht wussten, was ihre Vorgänger bezahlt haben. Die SPD forderte deshalb schon vor der Bundestagswahl mehr Transparenz. In den Koalitionsverhandlungen setzten sie das und weitere Verschärfungen durch.

So sollen Vermieter, die mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent verlangen, verpflichtet werden, Mieter vor Vertragsabschluss schriftlich darüber zu informieren, warum das ausnahmsweise erlaubt ist. Diese Regelung zielt vor allem darauf, dass die Vormiete offengelegt werden muss.

Auch bei den Modernisierungskosten will die Regierung Mieter unterstützen: Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig sollen es nur noch acht Prozent sein. Zudem soll es eine Kappungs­grenze geben. Damit darf die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – man spricht auch vom ­„Herausmodernisieren“ –, dann hat der Mieter nach dem Entwurf künftig Anspruch auf Schadenersatz. Zudem sollen Vermieter in solchen Fällen Strafe zahlen: Diese Art der Modernisierung oder ihre Ankündigung „in missbräuchlicher Weise“ zählen künftig als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Dass diese Absicht nicht einfach nachzuweisen ist, weiß man allerdings auch im Justizministerium.

Beschlossen sind all diese Punkte noch nicht: Der Gesetzentwurf wird nun zwischen den Ministerien abgestimmt. Dabei dürfte es noch Änderungen geben, denn an einigen Stellen hat Barley den Koalitionsvertrag im Sinne der SPD ausgelegt. Ihr Entwurf gehe „weit“ über das Vereinbarte hinaus, sagte der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU).

Die Union kritisiert unter anderem die geplante Auskunftspflicht für ­Vermieter, die sie für zu umfassend hält. Auch bei der Strafandrohung fürs ­„Herausmodernisieren“ schieße Barley „völlig über das Ziel hinaus“ und riskiere, dass Vermieter gar nicht mehr modernisierten.

( tma/dpa )

 

zuletzt berabeitet Montag, 20 August 2018 13:30